Bitte melden sie sich frühzeitig, jedoch spätestens in der 18. - 22. Schwangerschaftswoche für ein kostenfreies Erstgespräch an. Wenn die Voraussetzungen passen, besprechen wir ihre Wünsche und Vorstellungen miteineinander.
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt 8 Hebammentermine in der Schwangerschaft, die wir zur Beantwortung ihrer Fragen, Feststellung der kindlichen Lage und des Gedeihens sowie zur Geburtsplanung nutzen.
Zu Geburtsbeginn rufen Sie mich an u. ich begleite Sie, bis das Baby da ist. Sie können sich dabei gemäß Ihrem Bedürfnis bewegen, baden, hinlegen, mit Ihrem Mann im Garten spazieren... Zwischendurch beobachte ich die Herztöne des Babys mittels Dopton, Blutdruck, Puls, Temperatur, Geburtsfortschritt. Ich schreite nur ein oder gebe Tipps, wenn Sie dies wünschen oder die Notwendigkeit dazu besteht.
Nach der Geburt betreue ich sie noch einige Stunden, helfe beim Stillen, stelle die Geburtsanzeige aus...
Im Wochenbett besuche ich Sie anfangs täglich und später in größeren Abständen.
Wussten Sie, dass....die Kosten für die außerklinische Geburt Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt?
Diese Variante entspricht weitgehend Variante 1, wobei ich Sie hier zuhause betreue, bis die Geburt so weit vorangeschritten ist, dass Sie an den gewünschten Geburtsort wechseln. Da Gebärende erst ab einem Geburtsfortschritt von 4 - 6 cm Muttermundsweite in den Kreißsaal aufgenommen werden sollten, entspricht dies den aktuellen Empfehlungen. So laufen sie während der "Latenzphase" auch nicht stunden- oder tagelang im Krankenhaus treppauf und -ab, sondern bewegen sich gut betreut und sicher im gewohnten Umfeld.
Besonders empfehlenswert bei:
Zustand nach Sectio zur Vermeidung eines weiteren Kaiserschnitten oder anderen Gebärmutteroperationen,
Wunsch nach möglichst kurzem Krankenhausaufenthalt (ev. kombiniert mit ambulanter Entlassung)
Teilweise Privatleistung.
Kontakt:
Diplomhebamme
Barbara Suntinger
9620 Hermagor
mail: basu.heb@a1.net
www.hebamme-hermagor.at
Mobil: 0664/96 81 401
wochentags von 9 - 16 Uhr
Rückruf erfolgt zwischen den Visiten bzw. innerhalb von 24 Stunden
AUSNAHMEN:Rufbereitschaft bei HAUSGEBURTSFAMILIEN u. Wehenbegleitung